AETHRALETH
AETHRALETH · ORDNUNG

Richtlinien.

Die öffentlichen Richtlinien konkretisieren AETHRAKETH für Community, Medien, Systeme und den täglichen Umgang. Sie sind kein eigener Kodex und keine zweite Ordnung.

Impressum, Datenschutz & Nutzung.

Die wichtigsten rechtlichen und ergänzenden Informationen stehen bewusst zuerst. Jeder Bereich lässt sich direkt aufklappen.

Externe gesetzliche oder plattformbezogene Grundlagen sind direkt im passenden Satz mit ↗ gekennzeichnet.

§BETREIBERImpressum & Offenlegung
DSDATENDatenschutz
NBNUTZUNGNutzungsbedingungen
SYSYSTEMENEXUS, Discord & Systeme
WMWELTENDREX / MORN
UUNTERSTÜTZUNGFreiwillige Unterstützung
KKONTAKTKontakt & rechtliche Anfragen

Klare Regeln für konkrete Situationen.

Jeder Bereich ist einzeln auffindbar. Verknüpfte Begriffe führen zurück zu AETHRAKETH, damit Grundordnung und konkrete Anwendung zusammenbleiben.

Externe gesetzliche oder plattformbezogene Grundlagen sind direkt im passenden Satz mit ↗ gekennzeichnet.

IGRUNDLAGEVerhältnis zu AETHRAKETH
  1. AETHRAKETH ist die verbindliche Grundordnung. Diese Richtlinien konkretisieren einzelne Punkte für die praktische Nutzung.
  2. Bei einem Widerspruch zwischen einer Richtlinie und dem gültigen AETHRAKETH-Stand ist AETHRAKETH maßgeblich.
  3. Richtlinien werden nicht als voneinander unabhängige Regelwelten geführt. Sie bleiben Teil derselben Ordnung.
  4. Dauerhafte öffentliche Vorgaben sollen verständlich auffindbar sein. Veraltete Fassungen können für die historische Nachvollziehbarkeit getrennt archiviert werden.
  5. Rechtlich verbindliche Vorgaben und gegebenenfalls Vereinsstatuten werden durch AETHRAKETH oder diese Richtlinien nicht außer Kraft gesetzt.
IIKOMMUNIKATIONDiscord, Kommunikation und Tickets
  1. Communitybereiche und Kanäle werden entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck genutzt; Spam und absichtliche Störungen sind nicht gestattet.
  2. Teammitglieder sind nicht der allgemeine Supportweg. Für Support, Beschwerden, technische Probleme und Regelmeldungen ist das vorgesehene Ticketsystem zu verwenden.
  3. Teammitglieder dürfen für Supportanliegen nicht direkt erwähnt oder angepingt werden. Wiederholtes Markieren oder öffentlicher Druck ersetzt kein Ticket.
  4. Private oder interne Gespräche dürfen nicht ohne Berechtigung veröffentlicht oder zur öffentlichen Bloßstellung genutzt werden.
  5. Discord- oder andere OOC-Kommunikation erzeugt nicht automatisch IC-Wissen. Wo ein ausdrücklich vorgesehener IC↔OOC-Weg existiert, gilt nur dieser.
  6. Für Bereiche auf Discord gelten zusätzlich die Discord-Nutzungsbedingungen und die Discord Community Guidelines. AETHRALETH ersetzt diese Vorgaben nicht.
IIISTREAMINGStreaming und anerkannte Streamer
  1. Grundsätzlich darf jedes AETHRALETH-Mitglied streamen, sofern die allgemeinen Regeln, Rechte Dritter sowie die Regeln der jeweiligen Plattform eingehalten werden.
  2. Für die Erlaubnis, aus AETHRALETH zu streamen, wird keine Gebühr verlangt.
  3. Nur ausdrücklich bestätigte Personen erhalten den Status „anerkannter Streamer“. Dieser Status ist eine offizielle Kennzeichnung und keine Voraussetzung zum Streamen.
  4. Anerkannte Streamer können einen sichtbaren Marker erhalten und über offizielle AETHRALETH-Kanäle vorgestellt oder geteilt werden.
  5. Andere Streamer haben keinen automatischen Anspruch auf offizielle Postings oder Werbung. Eigenwerbung ist nur in dafür vorgesehenen oder freigegebenen Bereichen zulässig.
  6. Der Streamerstatus begründet keine Moderationsrechte, Sonderbehandlung oder spielerischen Vorteile.
IVAUFNAHMENAufnahmen, Voice und Veröffentlichung
  1. IC-Voice innerhalb eines Spiels darf im vorgesehenen Streaming- oder Aufnahmezusammenhang grundsätzlich mit erfasst werden, soweit Recht, Plattformregeln und der konkrete Spielbereich dies zulassen.
  2. Discord- und NEXUS-Sprachgespräche dürfen grundsätzlich nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der beteiligten Personen aufgenommen werden.
  3. Eine spätere Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung einer privaten Sprachaufnahme setzt die erforderliche Zustimmung der Beteiligten voraus.
  4. Private Nachrichten, Supportgespräche und interne Inhalte dürfen nicht allein deshalb veröffentlicht werden, weil sie technisch sichtbar oder speicherbar sind.
  5. Zulässige Beweise für Supportfälle werden vertraulich an den vorgesehenen Supportweg übermittelt und nicht als öffentliche Bloßstellung verwendet.
VWERBEFREIHEITWerbung, Eigenwerbung und Platzierungen
  1. AETHRALETH verwendet auf eigenen öffentlichen Flächen keine klassische Werbung: keine Werbebanner, Pop-ups, Interstitials oder vergleichbare bezahlte Anzeigen.
  2. Bezahlte Platzierungen und gekaufte Sichtbarkeit auf offiziellen AETHRALETH-Flächen sind nicht vorgesehen.
  3. Eigene Hinweise auf AETHRALETH-Projekte, Dienste, Programme, Communitybereiche oder Veranstaltungen sind eigene Information und keine bezahlte Fremdwerbung.
  4. Notwendige Hersteller-, Urheber- oder Herkunftskennzeichnungen sind keine Werbeplatzierung.
  5. Eigenwerbung von Communitymitgliedern oder externen Projekten ist nur in ausdrücklich vorgesehenen oder freigegebenen Bereichen zulässig.
  6. Finanzielle Unterstützung verschafft keine bevorzugte Darstellung, Moderationsentscheidung, Priorität oder Sonderrechte.
VIPRODUKTEProgramme, Downloads und Branding
  1. Eigene Programme, Dienste und Downloads müssen klar als AETHRALETH-Herkunft erkennbar sein.
  2. Bei kostenlosen öffentlich weitergegebenen AETH-Systemen bleibt das festgelegte AETHRALETH-Branding erhalten; verpflichtende Herkunftskennzeichnungen dürfen nicht entfernt werden.
  3. Drittanbieter-Inhalte werden nicht als eigene AETHRALETH-Arbeit ausgegeben. Soweit ein fremder Ersteller ein eigenes Logo oder eine Herkunftsangabe besitzt, bleibt diese erkennbar.
  4. Offizielle Downloads sollen über die dafür vorgesehenen AETHRALETH-Bereiche veröffentlicht werden. Eine Datei wird nicht allein durch einen externen Upload oder Reupload zu einem offiziellen Release.
  5. Kostenpflichtige Sonderfunktionen, gekaufte Moderationsvorteile oder bezahlte Priorisierung gehören nicht zum Grundprinzip öffentlicher AETHRALETH-Systeme.
VIIIDENTITÄTKonten, NEXUS und Identität
  1. Normale Communitymitglieder benötigen nicht allein wegen ihrer Mitgliedschaft ein NEXUS-Konto.
  2. Öffentliche Dienste sollen ohne unnötigen Account-Zwang nutzbar bleiben, soweit ihre Funktion keine Identitäts- oder Rechteprüfung erfordert.
  3. Wer eine offizielle Zuständigkeit übernimmt, kann zur Nutzung von NEXUS verpflichtet sein, wenn Rang, Rechte, Freigaben, Aufgaben oder Nachvollziehbarkeit darüber verwaltet werden.
  4. Ein Account oder technischer Zugang verleiht nur die tatsächlich freigegebenen Rechte. Sichtbarkeit und Bearbeitungsrechte werden getrennt behandelt.
  5. AETHRALETH legt von eigener Seite die reale Person hinter einer Lore-Figur nicht öffentlich offen.
  6. Identitätsinformationen dürfen nicht für private Neugier, öffentliche Bloßstellung oder sachfremde Zwecke genutzt werden.
VIIIDATENSCHUTZPrivatsphäre und Vertraulichkeit
  1. Nicht öffentliche personenbezogene oder private Informationen anderer Personen werden nicht ohne ausreichende Berechtigung veröffentlicht.
  2. Doxxing, gezielte Offenlegung privater Daten und die Nutzung interner Daten zur persönlichen Bloßstellung sind untersagt.
  3. Eine technische Zugriffsmöglichkeit begründet kein Recht zur Einsicht. Zugriff muss durch Aufgabe, Rolle und tatsächliche Berechtigung gedeckt sein.
  4. Support-, Bewerbungs-, Moderations- und interne Daten dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
  5. Anfragen von Behörden werden ausschließlich auf einer verbindlichen rechtlichen Grundlage behandelt. Die konkrete Datenverarbeitung wird in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt.
  6. Datensparsamkeit und klare Trennung von öffentlichen, Community- und privaten Bereichen gehören zum Grundprinzip.
IXVERANTWORTUNGTeam, Rollen und Zuständigkeiten
  1. Ränge und besondere Rechte werden für Aufgaben vergeben und sind kein persönliches Privileg.
  2. Machtmissbrauch, persönliche Bevorzugung, gezielte Benachteiligung, Manipulation von Sanktionen und unberechtigte Rechtevergabe sind nicht gestattet.
  3. Ist eine zuständige Person selbst wesentlich an einem Konflikt beteiligt, soll eine andere geeignete zuständige Person die endgültige Prüfung übernehmen, soweit dies möglich ist.
  4. Interne Informationen werden entsprechend ihrer Freigabe vertraulich behandelt.
  5. Berechtigte Kritik darf nicht allein aufgrund einer Position oder eines Ranges unterdrückt werden.
  6. Selbst wählbare kosmetische oder Communityrollen begründen keine internen Verwaltungsrechte.
XWELTENSpiele, Welten und Roleplay
  1. IC und OOC sind grundsätzlich voneinander zu trennen. OOC-Wissen darf nicht ohne glaubwürdigen IC-Weg für Charakterentscheidungen genutzt werden.
  2. Metagaming, Stream Sniping und Powergaming sind nicht gestattet.
  3. Wissen eines Charakters wird nicht automatisch zum Wissen eines anderen Charakters oder einer anderen Welt.
  4. Welten können eigene IC-Gesetzbücher besitzen. Diese sind Teil der AETHRAKETH-Struktur, aber nicht mit der allgemeinen OOC-Hauptordnung gleichzusetzen.
  5. Auf fremden Servern und Plattformen gelten deren verpflichtende Regeln. AETHRAKETH kann die Ordnung fremder Betreiber nicht außer Kraft setzen.
  6. Ein fremder Server wird nicht dadurch zu AETHRALETH, dass dort AETHRALETH-Mitglieder gemeinsam spielen.
  7. Für DREX, MORN und andere auf den Creator Services betriebene Bereiche gelten zusätzlich das Rockstar Creator Platform License Agreement sowie die jeweils aktuellen Bedingungen der verwendeten Plattform.
XIFINANZIERUNGSpenden, Rücklagen und Nothilfe
  1. Spenden oder freiwillige Unterstützung sind niemals Voraussetzung für Mitgliedschaft, Support, Zugang zu normalen Communityfunktionen oder faire Behandlung.
  2. Zweckgebundene Mittel für AETHRALETH, Community oder einen zukünftigen bzw. bestehenden Verein werden für Infrastruktur, Server, Domains, Entwicklung und vergleichbare Gemeinschaftszwecke verwendet.
  3. Rücklagen für laufende Kosten, schlechtere Zeiten oder größere notwendige Anschaffungen sind zulässig.
  4. Spenden kaufen keine Ränge, Moderationsentscheidungen, Priorität, bevorzugte Bearbeitung oder sonstige Sonderbehandlung.
  5. Für schwere persönliche Notlagen kann eine begrenzte interne Nothilfe vorgesehen werden. Direkte Kostenübernahme – etwa einer konkreten Rechnung oder Miete – wird gegenüber frei verfügbaren Geldbeträgen bevorzugt.
  6. Über eine solche interne Nothilfe entscheiden nur die dafür festgelegten höchsten Verantwortlichen: AETHRAVAL, Stellvertretung und Führung.
XIISUPPORTSupport, Beweise und Maßnahmen
  1. Supportfälle werden über die dafür vorgesehenen Wege behandelt und grundsätzlich vertraulich geprüft.
  2. Angaben sollen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Bewusst gefälschte oder manipulierte Beweise sind nicht gestattet.
  3. Screenshots, Videos, Nachrichten, Logs und andere zulässige Beweise können berücksichtigt werden, sofern ihre Nutzung selbst zulässig ist.
  4. Ein Report garantiert keine Sanktion; Maßnahmen richten sich nach Schwere, Zusammenhang, Auswirkungen, Wiederholung und den verfügbaren Informationen.
  5. BAI oder andere automatisierte Systeme dürfen unterstützen und Unsicherheiten kennzeichnen, aber schwerwiegende Sanktionen oder Personalentscheidungen werden nicht allein aufgrund einer automatisierten Einschätzung getroffen.
  6. Für endgültige Entscheidungen soll ein vorgesehener Weg zur erneuten Prüfung bestehen.
XIIIEXTERNExterne Plattformen und Herkunft
  1. AETHRALETH respektiert verpflichtende Regeln fremder Plattformen und Betreiber.
  2. Verhalten außerhalb eigener AETHRALETH-Dienste wird nicht automatisch sanktioniert. Ein erheblicher direkter Zusammenhang mit AETHRALETH oder seiner Sicherheit kann jedoch berücksichtigt werden.
  3. Wer AETHRALETH offiziell vertritt, trägt besondere Verantwortung dafür, dass sein Verhalten nicht fälschlich als offizielle Aussage oder Handlung der gesamten Community erscheint.
  4. Externe Inhalte, Logos und Werke bleiben als fremde Herkunft erkennbar und werden nicht als eigene AETHRALETH-Erstellung ausgegeben.
XIVBESTANDÄnderungen, Versionen und Archiv
  1. Die jeweils veröffentlichte aktuelle Fassung ist für den öffentlichen Stand maßgeblich.
  2. Neue Richtlinien oder Änderungen müssen mit AETHRAKETH vereinbar sein.
  3. Ältere Fassungen dürfen als historische Quelle und zur Nachvollziehbarkeit erhalten bleiben, sind aber nicht automatisch der aktuelle Regelstand.
  4. Dauerhafte allgemeine Regeln sollen öffentlich zugänglich bleiben. Temporäre Sicherheits- oder Betriebsmaßnahmen können davon getrennt behandelt werden.
  5. Bei widersprüchlichen alten Kopien, Nachrichten oder Dokumenten gilt der aktuelle veröffentlichte AETHRAKETH- bzw. Richtlinienstand.
  6. Änderungen sollen zentral gepflegt werden, damit Website, NEXUS und andere Darstellungen nicht voneinander abweichende Fassungen entwickeln.