AETHRALETH
AETHRATH · ORDNUNG

AETHRAKETH.

Die verbindliche Ordnung von Aethrath. Hier steht der öffentliche, maßgebliche Stand der Regeln und Grundsätze, die für die jeweiligen Bereiche gelten.

Verbindlicher öffentlicher Stand

Eine Ordnung. Klare Kapitel.

AETHRAKETH bündelt den maßgeblichen Stand an einem Ort. Richtlinien konkretisieren einzelne Punkte, ohne eine zweite Ordnung zu bilden. Links steht die Kapitelübersicht, rechts jeder Hauptpunkt als eigene Kachel.

IGRUNDORDNUNGGeltung
  1. AETHRAKETH gilt für alle offiziellen AETHRALETH-Bereiche.
  2. Dazu gehören insbesondere die AETHRALETH-Webseite, Discord, Support und Tickets, Communitybereiche, Benutzerkonten, DREX, MORN, zukünftige verbundene Welten, Events, Testbereiche, Entwicklungsbereiche und zukünftige AETHRALETH-/NEXUS-Dienste.
  3. Ein neuer offizieller AETHRALETH-Dienst fällt grundsätzlich unter AETHRAKETH, auch wenn er in der aktuellen Fassung noch nicht namentlich genannt wird.
  4. Eigene Welten können zusätzliche technische Systeme, IC-Gesetze oder Zugangsvoraussetzungen besitzen. Diese bilden jedoch keine zweite allgemeine Communityordnung.
  5. DREX und MORN können eigene IC-Gesetzbücher besitzen. Diese sind von der allgemeinen OOC-Grundordnung zu unterscheiden, bleiben organisatorisch aber Bestandteil von AETHRAKETH.
  6. Gesetzliche Vorgaben sowie zwingende Regeln externer Plattformen bleiben unberührt.
  7. Die Richtlinien konkretisieren einzelne Punkte von AETHRAKETH. Sie dürfen AETHRAKETH nicht widersprechen und bilden keine zweite, unabhängige Ordnung.
IIGRUNDORDNUNGGleichheit, Stellung und Verantwortung
  1. Alle Menschen innerhalb von AETHRALETH besitzen grundsätzlich den gleichen Wert.
  2. Eine Position macht eine Person nicht wichtiger oder wertvoller als andere.
  3. Wer eine Position übernimmt, übernimmt mehr Verantwortung.
  4. Rechte, Ränge und besondere Zugänge werden vergeben, damit Aufgaben erfüllt werden können. Sie sind kein persönliches Privileg.
  5. Ein höherer Rang erlaubt keine Umgehung von AETHRAKETH.
  6. Freundschaft, Bekanntheit, lange Mitgliedschaft, finanzielle Unterstützung oder persönliche Nähe rechtfertigen keine Bevorzugung.
  7. Wer freiwillig eine offizielle AETHRALETH-Zuständigkeit annimmt, akzeptiert gleichzeitig die damit verbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten.
IIIGEMEINSCHAFTRespekt und Gemeinschaft
  1. Meinungsverschiedenheiten sind erlaubt.
  2. Kritik an AETHRALETH, seinen Systemen, Entscheidungen und Teammitgliedern ist erlaubt.
  3. Kritik darf deutlich sein. Sie rechtfertigt aber keine gezielte Belästigung, Drohung oder persönliche Hetze.
  4. Beleidigungen, Mobbing, Einschüchterung, gezielte Erniedrigung und wiederholte Belästigung anderer sind nicht gestattet.
  5. Diskriminierende, menschenverachtende oder gezielt hasserfüllte Angriffe sind nicht gestattet.
  6. Humor, schwarzer Humor, Sarkasmus und gegenseitiges Aufziehen sind nicht grundsätzlich verboten.
  7. Humor wird jedoch nicht als Ausrede akzeptiert, wenn er dauerhaft dazu dient, jemanden gegen dessen erkennbaren Willen zu belästigen.
  8. Private Konflikte sollen nicht auf die gesamte Community übertragen werden.
  9. Niemand darf andere Communitymitglieder mobilisieren, um gezielt Druck auf eine einzelne Person auszuüben.
  10. Roleplay, Rang oder eine fiktive Rolle rechtfertigen keine OOC-Belästigung.
IVIDENTITÄTKonten und Identität
  1. Jeder Nutzer ist für sein eigenes Konto verantwortlich.
  2. Passwörter, Zwei-Faktor-Codes und andere Zugangsdaten sollen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
  3. AETHRALETH wird Benutzer nicht auffordern, ihr persönliches Passwort mitzuteilen.
  4. Das absichtliche Ausgeben als andere Person, Teammitglied, Führung, Entwickler oder offizieller AETHRALETH-Dienst ist nicht gestattet, wenn damit eine Täuschung beabsichtigt ist.
  5. Zusätzliche Accounts dürfen nicht zur Umgehung bestehender Einschränkungen oder Sperren verwendet werden.
  6. VPNs oder Proxys sind nicht allein durch ihre Verwendung verboten. Sie dürfen jedoch nicht für Bannumgehung, Angriffe, Täuschung oder andere missbräuchliche Zwecke eingesetzt werden.
  7. Öffentliche Namen, Avatare, Statusmeldungen und andere Profilbestandteile unterliegen ebenfalls AETHRAKETH.
VKOMMUNIKATIONKommunikation und Discord
  1. Bereiche und Kanäle sollen entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck verwendet werden.
  2. Spam, absichtliche Massenmarkierungen und vergleichbare erhebliche Störungen des Kommunikationsflusses sind nicht gestattet.
  3. Sprachbereiche dürfen nicht absichtlich durch wiederholtes Joinen/Verlassen, übermäßige Audioeffekte oder vergleichbares Verhalten gestört werden.
  4. Soundboards oder Stimmverzerrer sind nicht automatisch verboten. Entscheidend ist ihre tatsächliche Nutzung.
  5. Offizielle Informations- und Ankündigungsbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden.
  6. Teammitglieder sind nicht der allgemeine Supportweg.
  7. Anliegen, Beschwerden, technische Probleme und Regelmeldungen gehören in das dafür vorgesehene Ticketsystem.
  8. Teammitglieder dürfen für Supportanliegen nicht direkt erwähnt oder angepingt werden. Dafür ist das vorgesehene Ticketsystem zu verwenden.
  9. Öffentlicher Druck, wiederholtes Markieren oder Umgehen des vorgesehenen Supportwegs ersetzt kein Ticket.
  10. BAI darf innerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche als eigene Instanz kommunizieren und auf Situationen reagieren.
VIINHALTEInhalte, Medien und Community-Einsendungen
  1. Rechtswidrige und eindeutig problematische Inhalte dürfen nicht über AETHRALETH verbreitet werden.
  2. Pornografische oder explizit sexualisierte Inhalte gehören nicht in die allgemeine AETHRALETH-Community.
  3. Inhalte dürfen andere Personen nicht gezielt täuschen, schädigen oder als gefälschte Beweise eingesetzt werden.
  4. Bilder, Videos, Musik, Modelle, Skripte, Texte und andere Werke dürfen nur verwendet werden, soweit die erforderlichen Rechte bestehen.
  5. Eine Quellenangabe ersetzt nicht automatisch eine notwendige Erlaubnis.
  6. Private Medien anderer Personen dürfen nicht ohne ausreichende Berechtigung veröffentlicht werden.
  7. KI-generierte und bearbeitete Inhalte unterliegen denselben allgemeinen Regeln.
  8. Community-Inhalte dürfen über die dafür vorgesehenen Systeme als Vorschläge eingereicht werden.
  9. Eine Einsendung bedeutet nicht automatisch Veröffentlichung.
  10. Geeignete und entsprechend freigegebene Vorschläge können geprüft und in eine eigenständige AETHRALETH-/AETHRATH-Lore-Version umgearbeitet werden.
  11. Grundsätzlich darf jedes Mitglied streamen, sofern AETHRAKETH, Rechte Dritter und die Streaming-Richtlinien eingehalten werden.
  12. Der Status als anerkannter Streamer ist eine zusätzliche offizielle Kennzeichnung und keine Voraussetzung dafür, streamen zu dürfen.
  13. Für Sprachaufnahmen gelten die Aufnahme-Richtlinien: IC-Voice im Spiel kann im vorgesehenen Rahmen aufgenommen werden; Discord- und NEXUS-Gespräche dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung der Beteiligten aufgezeichnet oder veröffentlicht werden.
VIISICHERHEITSicherheit und Systeme
  1. Angriffe auf AETHRALETH-Systeme sind untersagt.
  2. Nicht genehmigter Zugriff auf Konten, Datenbanken, Server, APIs, Bots oder andere geschützte Systeme ist untersagt.
  3. Malware, Phishing, Credential-Stealer, Crasher und vergleichbare Schadsoftware dürfen nicht verbreitet werden.
  4. Schutzmaßnahmen, Rechteprüfungen, Rate-Limits, Zugangskontrollen und Sperren dürfen nicht absichtlich umgangen werden.
  5. Sicherheitslücken sollen vertraulich gemeldet werden.
  6. Das Finden einer Schwachstelle erlaubt nicht automatisch, fremde Daten einzusehen, zu verändern oder weiterzugeben.
  7. Bots und Automatisierungen dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Rechte auf AETHRALETH-Systeme zugreifen.
  8. Ein technischer Fehler ist kein Freibrief für seine bewusste Ausnutzung.
VIIIWELTENSpiele, Fairness und verbundene Welten
  1. Jede verbundene Welt bestimmt durch ihre Systeme, welche Spielmechaniken dort vorgesehen sind.
  2. Nicht jede unerwünschte Spielsituation ist automatisch ein Regelverstoß.
  3. Cheats und nicht vorgesehene unfaire Vorteile sind auf offiziellen AETHRALETH-Gameservern nicht gestattet.
  4. Exploits und Bugs dürfen nicht bewusst zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer ausgenutzt werden.
  5. Schutz- und Anti-Cheat-Systeme dürfen nicht gezielt umgangen werden.
  6. Spielwerte, Inventare, Positionen, Währungen oder vergleichbare Daten dürfen nicht außerhalb vorgesehener Systeme manipuliert werden.
  7. Ein Spieler soll nicht für einen technischen Fehler verantwortlich gemacht werden, den er weder bewusst verursacht noch ausgenutzt hat.
  8. DREX und MORN werden als verbundene Welten behandelt und nicht als voneinander unabhängige Communityprojekte.
  9. Normale Bürger einer Welt erhalten durch ihre Teilnahme keine automatische offizielle AETHRALETH-Zuständigkeit.
IXROLEPLAYRoleplay
  1. IC und OOC sind grundsätzlich voneinander zu trennen.
  2. Informationen, die ausschließlich OOC erlangt wurden, dürfen nicht ohne glaubwürdigen IC-Weg für Charakterentscheidungen verwendet werden.
  3. Metagaming ist nicht gestattet.
  4. Wissen eines Charakters wird nicht automatisch zum Wissen eines anderen Charakters.
  5. Wissen wird nicht automatisch zwischen DREX, MORN oder anderen Welten übertragen.
  6. Eine weltenübergreifende Verbindung besteht nur dann, wenn die Lore oder ein dafür vorgesehenes AETHRALETH-System sie tatsächlich begründet.
  7. Team-, Entwicklungs- und Moderationswissen ist grundsätzlich OOC und darf nicht zum Vorteil eines eigenen RP-Charakters verwendet werden.
  8. Stream Sniping ist nicht gestattet.
  9. Powergaming ist nicht gestattet.
  10. Anderen Spielern sollen keine Ergebnisse aufgezwungen werden, bei denen ihnen jede angemessene Reaktionsmöglichkeit genommen wird.
  11. Roleplay ist gemeinsames Spiel und kein Wettbewerb darum, jede Situation gewinnen zu müssen.
XHANDELBetrug, Handel und Werbung
  1. Scamming und Phishing sind untersagt.
  2. Andere Personen dürfen nicht bewusst über reale Zahlungen oder Geschäfte getäuscht werden.
  3. Teamrechte, Moderationsentscheidungen und administrative Sonderbehandlungen können nicht gekauft werden.
  4. Finanzielle Unterstützung von AETHRALETH begründet keinen Anspruch auf bevorzugte Behandlung.
  5. Der private Echtgeldverkauf von AETHRALETH-Spielgeld, virtuellen Gegenständen, Accounts oder vergleichbaren Vorteilen ist nicht gestattet, sofern kein ausdrücklich vorgesehenes offizielles System besteht.
  6. Auf eigenen AETHRALETH-Flächen gibt es keine klassische Werbung, keine bezahlten Anzeigen und keine bezahlten Platzierungen. Eigene Informationen und notwendige Herkunftskennzeichnungen gelten nicht als Werbeplatzierung. Details stehen in den Werbe-Richtlinien.
  7. Eigenwerbung durch Communitymitglieder ist nur dort zulässig, wo sie ausdrücklich vorgesehen oder freigegeben ist.
  8. Spenden, Unterstützung oder andere finanzielle Beiträge kaufen keine Rechte, Ränge, Priorität oder bevorzugte Moderationsbehandlung. Sie richten sich nach den Finanzierungs-Richtlinien.
XIVERANTWORTUNGKAERYN, Team und offizielle Verantwortung
  1. Offizielle AETHRALETH-Rechte werden für Aufgaben vergeben.
  2. Ein Rang ist kein persönliches Privileg.
  3. Machtmissbrauch ist untersagt.
  4. Dazu zählen insbesondere persönliche Bevorzugung, gezielte Benachteiligung, Manipulation von Sanktionen, unberechtigte Rechtevergabe und Missbrauch interner Informationen.
  5. Ist eine zuständige Person selbst wesentlich an einem Konflikt beteiligt, soll die endgültige Prüfung nach Möglichkeit von einer anderen geeigneten Person übernommen werden.
  6. Interne Informationen sind entsprechend ihrer Freigabe vertraulich zu behandeln.
  7. Berechtigte Kritik darf nicht durch eine Position unterdrückt werden.
  8. Normale Communitymitglieder müssen NEXUS nicht verwenden.
  9. Wer eine offizielle AETHRALETH-Zuständigkeit übernimmt, kann verpflichtet sein, NEXUS zu verwenden, soweit dies für Rang, Berechtigungen, Zuständigkeiten und Nachvollziehbarkeit erforderlich ist.
  10. Offizielle Ränge und Zuständigkeiten werden durch die dafür vorgesehenen AETHRALETH-Systeme vergeben. Selbst wählbare kosmetische oder Communityrollen begründen keine entsprechenden internen Rechte.
  11. Für normale Communitymitglieder besteht kein allgemeiner NEXUS-Zwang. Offizielle Zuständigkeiten können NEXUS voraussetzen, wenn Identität, Rechte, Aufgaben oder Nachvollziehbarkeit darüber geführt werden.
XIISUPPORTSupport, Tickets, BAI und Beweise
  1. Supportfälle werden über die dafür vorgesehenen AETHRALETH-Wege behandelt.
  2. Angaben in einem Ticket sollen möglichst wahrheitsgemäß und vollständig sein.
  3. Zulässige Screenshots, Videos, Nachrichten, Logs und andere Beweise können bei der Prüfung berücksichtigt werden.
  4. Gefälschte oder bewusst manipulierte Beweise sind nicht gestattet.
  5. Wissentlich falsche Meldungen mit dem Ziel, eine andere Person bestrafen zu lassen, können selbst einen Verstoß darstellen.
  6. Ein Report garantiert keine Sanktion.
  7. Supportfälle sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln.
  8. Öffentlicher Druck ersetzt keine sachliche Prüfung.
  9. BAI kann Supportfälle analysieren, Aussagen mit vorhandenen zulässigen Systemdaten vergleichen und dem zuständigen Bereich eine Einschätzung geben.
  10. BAI kennzeichnet Unsicherheiten und fehlende Daten, soweit sie für die Bewertung wesentlich sind.
  11. Schwerwiegende Sanktionen oder Personalentscheidungen werden nicht allein aufgrund einer automatisierten Einschätzung getroffen.
  12. Die endgültige Entscheidung bleibt bei der dafür zuständigen menschlichen Stelle, soweit keine ausdrücklich anders festgelegte Systemordnung gilt.
XIIIPRÜFUNGMaßnahmen und erneute Prüfung
  1. Verstöße werden nach Schwere und Zusammenhang bewertet.
  2. Es gibt kein starres System, nach dem zwingend eine bestimmte Zahl von Verwarnungen vor jeder weiteren Maßnahme erforderlich ist.
  3. Berücksichtigt werden können insbesondere Absicht, Auswirkungen, Wiederholung, Vorgeschichte, Kooperation und Einsicht.
  4. Mögliche Maßnahmen reichen von Hinweis und Gespräch bis zu Einschränkungen, Entfernung von Inhalten, Timeout, Sperren oder Entzug von Rollen und Rechten.
  5. Schwere Verstöße können unmittelbar behandelt werden.
  6. Vorläufige Schutzmaßnahmen während einer Prüfung sind nicht automatisch eine endgültige Schuldentscheidung.
  7. AETHRALETH entfernt problematische Accounts nicht zwingend vollständig aus seiner Historie. Notwendige Nachvollziehbarkeit darf erhalten bleiben.
  8. Gegen endgültige Entscheidungen soll ein dafür vorgesehener Weg zur erneuten Prüfung bestehen.
XIVSCHUTZPrivatsphäre und Vertraulichkeit
  1. Nicht öffentliche persönliche Informationen anderer Personen dürfen nicht ohne ausreichende Berechtigung veröffentlicht werden.
  2. Doxxing ist nicht gestattet.
  3. Private Nachrichten dürfen nicht gezielt zur öffentlichen Bloßstellung einer Person verbreitet werden.
  4. Relevante private Nachrichten können vertraulich als Beweismittel in einem Supportfall verwendet werden.
  5. Ein technisch möglicher Zugriff bedeutet nicht automatisch, dass ein Teammitglied die Information einsehen darf.
  6. Support-, Bewerbungs-, Moderations- und interne Daten dürfen nicht für private oder sachfremde Zwecke genutzt werden.
  7. Die konkrete Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung.
  8. AETHRALETH legt von eigener Seite die reale Person hinter einer Lore-Figur nicht öffentlich offen. Näheres regeln die Identitäts- und Datenschutz-Richtlinien.
  9. Eine technische Zugriffsmöglichkeit begründet kein inhaltliches Zugriffsrecht; Datenzugriffe müssen durch Aufgabe und Berechtigung gedeckt sein.
XVEXTERNFremde Welten und externe Plattformen
  1. Ein fremder Server wird nicht dadurch zu AETHRALETH, dass dort AETHRALETH-Mitglieder gemeinsam spielen.
  2. Auf fremden Plattformen gelten deren verpflichtende Regeln.
  3. AETHRAKETH kann die Regeln fremder Betreiber nicht außer Kraft setzen.
  4. Verhalten außerhalb eigener AETHRALETH-Dienste wird nicht automatisch sanktioniert.
  5. Es kann berücksichtigt werden, wenn ein eindeutiger und erheblicher Zusammenhang mit AETHRALETH, seiner Community oder seiner Sicherheit besteht.
  6. Wer AETHRALETH erkennbar vertritt, trägt zusätzliche Verantwortung dafür, wie sein Verhalten auf die Gemeinschaft zurückwirkt.
XVIBESTANDAuslegung, Änderungen und Bestand
  1. AETHRAKETH soll nicht absichtlich entgegen ihrem erkennbaren Sinn ausgelegt werden, nur um jemanden bestrafen zu können.
  2. Das bewusste Suchen nach sprachlichen oder technischen Regelungslücken rechtfertigt keine Umgehung.
  3. Dauerhafte allgemeine Regeln müssen öffentlich zugänglich sein.
  4. Normale Communitymitglieder sollen nicht aufgrund geheimer dauerhafter allgemeiner Regeln sanktioniert werden.
  5. Temporäre Sicherheits- und Betriebsmaßnahmen können notwendig sein.
  6. Die jeweils veröffentlichte aktuelle Fassung ist maßgeblich.
  7. Bereits vollständig abgeschlossene Vorgänge sollen nicht allein aufgrund einer später eingeführten strengeren Regel rückwirkend neu bestraft werden.
  8. Gesetzbücher, Datenschutz, technische Systeme und interne Ordnungen können eigene Bereiche besitzen, ohne dass daraus mehrere voneinander unabhängige Ordnungen entstehen.
  9. Während der aktuellen Übergangsphase wird der öffentliche AETHRAKETH-Stand statisch auf der Website veröffentlicht.
  10. Sobald der vorgesehene BAI-/NEXUS-Publikationsweg aktiv ist, werden neue verbindliche öffentliche AETHRAKETH-Stände ausschließlich über den dafür vorgesehenen BAI-Publikationsweg veröffentlicht.
  11. Änderungen an konkretisierenden Richtlinien müssen mit AETHRAKETH vereinbar bleiben. Bei einem Widerspruch ist der gültige AETHRAKETH-Stand maßgeblich.
XVIIEINE ORDNUNGAETHRAKETH als Gesamtordnung
  1. AETHRAKETH ist die zentrale und verbindliche Ordnung von AETHRALETH und den mit ihr verbundenen Bereichen.
  2. Es bestehen keine voneinander unabhängigen Regelquellen. Discord, Webseiten, NEXUS, Welten und andere Systeme können AETHRAKETH darstellen oder daraus Inhalte beziehen, bilden aber keine eigene davon abweichende Ordnung.
  3. Die öffentliche Hauptordnung bildet die gemeinsame Grundlage für alle Mitglieder und verbundenen Bereiche.
  4. Innerhalb von AETHRAKETH können weitere Ordnungsbereiche bestehen, darunter Familien-, Team-, Entwicklungs- und weltbezogene Bereiche.
  5. Diese Bereiche können unterschiedliche Sichtbarkeiten und Berechtigungen besitzen und bleiben trotzdem Teil derselben Ordnung.
  6. Ein Inhalt wird nicht dadurch zu einer eigenen Ordnung, dass er nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
  7. Für eine bestimmte Situation ist der dafür zuständige und gültige AETHRAKETH-Bereich maßgeblich.
XVIIIZUGANGSichtbarkeit und Berechtigung
  1. Die öffentliche AETHRAKETH-Hauptordnung ist ohne besondere Berechtigung zugänglich.
  2. Weitere Bereiche werden nur angezeigt, wenn die erforderliche Identität und Berechtigung dafür bestätigt sind.
  3. Nicht berechtigte Bereiche werden weder als gesperrte Menüpunkte noch als Hinweise auf verborgene Inhalte dargestellt.
  4. Das Wissen um eine direkte Adresse begründet kein Zugangsrecht.
  5. Die technische Oberfläche soll keine unnötigen Informationen über verborgene Bereiche, Inhalte oder Gründe einer verweigerten Verbindung offenlegen.
  6. Die Sichtbarkeit eines Bereiches verändert nicht seine Verbindlichkeit für diejenigen, für die er bestimmt ist.
XIXIC · WELTENWelten und Gesetzbücher
  1. DREX, MORN und zukünftige verbundene Welten können eigene Gesetzbücher besitzen.
  2. Diese Gesetzbücher sind reine IC-Inhalte der jeweiligen Welt und dürfen nicht mit der allgemeinen OOC-Hauptordnung verwechselt werden.
  3. Sie gehören organisatorisch zu AETHRAKETH.
  4. Ist eine Person angemeldet und für eine Welt entsprechend berechtigt, kann das zugehörige Gesetzbuch direkt innerhalb von AETHRAKETH sichtbar werden.
  5. Bearbeiten darf nur, wer zusätzlich die dafür vorgesehene Änderungsberechtigung besitzt.
  6. Eine autorisierte Änderung innerhalb von AETHRAKETH verändert den tatsächlichen gültigen IC-Gesetzbuchstand und keine getrennte Kopie.
  7. Dadurch existiert für jedes Gesetz nur ein maßgeblicher Stand.
XXINTERNE ORDNUNGENBRALVETHYR und weitere Verantwortungsbereiche
  1. BRALVETHYR ist Bestandteil von AETHRAKETH.
  2. Dasselbe Prinzip gilt für KAERYN, KRYTH und zukünftige offizielle Verantwortungsbereiche.
  3. Familien-, Team-, Entwicklungs- und weitere interne Ordnungen werden nicht als getrennte Regelwahrheiten geführt.
  4. Sie bilden eigene Bereiche innerhalb derselben AETHRAKETH.
  5. Welche Inhalte eine Person sehen oder bearbeiten darf, richtet sich nach ihrer tatsächlichen Zuständigkeit und Berechtigung.
XXIWAHRHEITEine verbindliche Quelle
  1. Für regel-, ordnungs- und gesetzesbezogene Inhalte ist AETHRAKETH die verbindliche Quelle.
  2. Andere Darstellungen müssen mit dem gültigen AETHRAKETH-Stand übereinstimmen.
  3. Widerspricht eine veraltete Kopie, Nachricht, Dokumentation oder Darstellung dem gültigen AETHRAKETH-Stand, ist AETHRAKETH maßgeblich.
  4. Änderungen sollen nur einmal am zuständigen Ursprung vorgenommen und von dort an die vorgesehenen Stellen übertragen werden.
  5. Damit sollen voneinander abweichende Regel- und Gesetzesstände verhindert werden.
XXIIAUSFALLSICHERHEITBestand und Ausfallsicherheit
  1. Der gültige AETHRAKETH-Stand soll so erhalten werden, dass der Ausfall eines einzelnen Systems nicht zum Verlust der Ordnung führt.
  2. Dafür dürfen identische verifizierte Kopien und Sicherungsstände auf mehreren dafür vorgesehenen Systemen vorgehalten werden.
  3. Diese Kopien stellen keine zusätzlichen Wahrheiten dar.
  4. Ist eine zentrale Verbindung zeitweise nicht verfügbar, kann der letzte gültige und verifizierte Stand weiterhin zur Darstellung und sicheren Auslegung verwendet werden.
  5. Kann ein System nicht zweifelsfrei feststellen, welcher Stand gültig ist, sollen sicherheitsrelevante Änderungen nicht auf Grundlage von Vermutungen durchgeführt werden.